Wespen stehen in Deutschland unter Artenschutz, deshalb ist das Entfernen bewohnter Nester laut
Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne Not erlaubt. Das gleiche gilt auch für unsere heimische Hornisse, die sogar unter besonderem Schutz steht.
Ausnahmen gelten beispielsweise nur, wenn sich ein Kindergarten oder ein Altenheim in der Nähe befindet oder wenn Kinder oder Allergiker in direkter Umgebung des Nestes leben.
In diesen Fällen darf nach Antrag mit Begründung das Nest fachgerecht entfernt werden.
Der Antrag ist bei den zuständigen Behörden zu stellen.
Die Entfernung kann nach Genehmigung durch Kammerjäger oder Schädlingsbekämpfer erfolgen.
Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Imker sind nicht zur Entfernung von Wespennestern befugt.